Ladeinfrastruktur

Antragsfrist für Förderung von Fahrzeugen/Ladeinfrastruktur endet am 31. März 2021

An der öffentlichen und halböffentlichen Ladeinfrastruktur hakt es in Deutschland nach wie vor. Während der Markt erfreuliche Verkaufszahlen bei den Wallboxen verzeichnen kann, sieht es bei der öffentlichen und halböffentlichen Ladeinfrastruktur nicht ganz so gut aus. Bereits seit 2015 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Förderrichtlinie Elektromobilität die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur. Ziel war es, die Fahrzeugzahlen und die Ladeinfrastruktur zu erhöhen. Im Fokus lagen dabei insbesondere sowohl kommunale Flotten als auch Unternehmensfahrzeuge der gewerblichen Wirtschaft. Bisher verläuft der Ausbau ebenjener Flotten und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur schleppend. Mit dem erneuten Aufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll sich das ändern.

Antragsfrist endet am 31. März 2021

Noch bis zum 31. März 2021 können die Anträge über das easyonline-Portal eingereicht werden.

Das müssen Sie bei der Antragstellung beachten:

  • Antrag vollständig ausfüllen (Bitte auch die Ausfüllhinweise im Formular beachten.)
  • Alle notwendigen Dokumente hochladen: Formular, Anlage 1 (Excel-Datei), ausgefüllter Antrag (easyOnline) auf Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA)
  • Kostenvoranschlag bzw. Angebot für das Elektrofahrzeug sowie für das vergleichbare Referenzfahrzeug (Sofern Fahrzeuge beantragt werden, die nicht in der Excel-Datei (Anlage 1) aufgeführt sind.)
  • Kostenvoranschläge für die beantragte Ladeinfrastruktur (sofern ein Ladeinfrastruktur-Typ beantragt wird, der nicht in der Excel-Datei (Anlage 1) aufgeführt ist),
  • soweit zutreffend: Nachweis vom Finanzamt über die Berechtigung zum teilweisen Vorsteuerabzug; bei gemeinnützigen Antragstellern: Nachweis über Gemeinnützigkeit.
  • Stamm- und Betriebsdaten zu Fahrzeugen und Infrastrukturen: Datenübersicht zu Projekt Stammdaten mit statistisch auswertbaren Fahrzeug- und Infrastrukturdaten zu Ihrem Antrag. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Vorlage. Diese Datei muss zusätzlich im Excel Format an die Programmgesellschaft NOW GmbH über folgende E-Mail Adresse versendet werden: StammdatenUBH@now-gmbh.de.

Trotz der elektronischen Antragstellung muss die unterschriebene Fassung des Antrags postalisch an folgende Adresse beim Projektträger eingereicht werden:

Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich GmbH
Fachbereich EVI 2
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Doch Achtung: Eine alleinige Förderung der Ladeinfrastruktur ist mit dieser Förderrichtlinie nicht möglich. Wer also lediglich eine Ladeinfrastruktur aufbauen möchte, ohne E-Fahrzeuge zu beantragen, kann diese Förderrichtlinie nicht nutzen. In diesem Fall ist die Förderung über die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur möglich.

Weitere Hinweise zur Antragsberechtigung, Fördergegenstand und Voraussetzungen finden Sie hier.

Für eilige Leser haben wir die wichtigen Informationen in einer PDF-Datei zusammengefasst.

Antragstellung für Eilige